Ratgeber · Mietpreisbremse

Ist diese Miete erlaubt?
Der Check gegen den Mietspiegel 2026

Die Mietpreisbremse erlaubt höchstens Vergleichsmiete plus 10 %. Der Rechner ordnet eine Miete in die Mietspiegeltabelle ein – und erklärt, was du tun kannst, wenn sie darüber liegt.

Bei Neuvermietung darf die Kaltmiete in Berlin höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, verlängert bis 2029). Was ortsüblich ist, sagt der Berliner Mietspiegel 2026 – je Wohnlage, Baujahr und Größe. Dieser Rechner ordnet eine verlangte Miete ein; bei WohnAlert trägt außerdem jede Berliner Wohnung diese Einordnung in der Detailansicht (470 von 592 Wohnungen gerade mit Kaltmiete und Fläche).

143Wohnungen im Rahmen (Mittelwert + 10 %)
20über dem Mittel – nur mit Top-Ausstattung zulässig
32über der Obergrenze + 10 % – Bremse prüfen
275Neubau, Bremse gilt nicht

Wohnung und Miete

So funktioniert die Mietpreisbremse

  1. Vergleichsmiete ermitteln: Wohnlage (Straßenverzeichnis), Bezugsfertigkeit und Wohnfläche ergeben eine Zeile im Mietspiegel mit unterer Spanne, Mittelwert und oberer Spanne. Eine normal ausgestattete Wohnung liegt um den Mittelwert; Ausstattungsmerkmale (Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung) verschieben sie nach oben oder unten.
  2. Plus 10 %: Mehr als Vergleichsmiete + 10 % darf bei Neuvermietung nicht verlangt werden.
  3. Ausnahmen (§ 556e/f BGB): Erstbezug nach dem 1.10.2014, umfassende Modernisierung (Aufwand mindestens ein Drittel eines Neubaus), eine bereits höhere Vormiete – und der Vermieter muss das vor Vertragsschluss unaufgefordert mitteilen, sonst kann er sich nicht darauf berufen.
  4. Rüge: Wer zu viel zahlt, rügt den Verstoß schriftlich (§ 556g BGB) – ab dann ist nur die zulässige Miete geschuldet, zu viel Gezahltes ab Rüge zurück. Eine Rüge ist kein Kündigungsgrund.

Warum das für die Suche zählt: Genossenschaften und landeseigene Gesellschaften liegen fast immer unter dem Mittelwert – das ist der Grund, warum sich der Alarm auf ihre Angebote lohnt. Steht eine Miete klar über der Obergrenze, heißt das nicht „Finger weg“: Bewerben, einziehen, prüfen, rügen – die Bremse wirkt auch nach Vertragsschluss.

Die Mietspiegel-Werte 2026 im Überblick

Berlinweit liegt das Mittel bei 7,71 €/m² (2024: 7,21 €). Je nach Zeile reicht die Spanne von 5,11 €/m² (Plattenbau 1973–1990 Ost, einfache Lage, ab 100 m²) bis 27,84 €/m² (Neubau 2020–2024, gute Lage, bis 60 m²). Die Tabelle im Rechner zeigt genau die Zeilen, die zu deinen Angaben passen; die vollständige Broschüre und das Straßenverzeichnis gibt es auf mietspiegel.berlin.de.

Häufige Fragen

Welche Miete zählt – kalt oder warm?
Die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Bei Inseraten, die nur eine Gesamtmiete nennen, rechnet WohnAlert keinen Check – der Anteil der Nebenkosten ist zu unterschiedlich.
Woher weiß ich die Wohnlage?
Aus dem Straßenverzeichnis zum Mietspiegel (mietspiegel.berlin.de), je Straße und Hausnummernbereich: einfach, mittel oder gut. Ohne Angabe rechnet der Rechner alle drei Lagen und zeigt die Bandbreite.
Was ist mit möblierten Wohnungen?
Die Bremse gilt auch dort; ein Möblierungszuschlag ist erlaubt, muss aber angemessen sein. Bei pauschalen „Gesamtmieten“ lohnt es, den Kaltmietanteil zu erfragen.
Gilt die Bremse bei Genossenschaften und Landeseigenen?
Ja, aber dort ist sie selten das Thema: Ihre Mieten liegen meist unter dem Mittelwert, die Landeseigenen sind zusätzlich an Kooperationsvereinbarungen mit dem Senat gebunden.
Und in Potsdam?
Potsdam hat einen eigenen Mietspiegel, die Mietpreisbremse gilt dort ebenfalls (Brandenburger Verordnung). Der Rechner hier ist auf Berlin beschränkt.

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Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Einkommensgrenzen, Gebühren und Abläufe ändern sich – verbindlich sind die Angaben der Behörden und Anbieter.