Bei Neuvermietung darf die Kaltmiete in Berlin höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, verlängert bis 2029). Was ortsüblich ist, sagt der Berliner Mietspiegel 2026 – je Wohnlage, Baujahr und Größe. Dieser Rechner ordnet eine verlangte Miete ein; bei WohnAlert trägt außerdem jede Berliner Wohnung diese Einordnung in der Detailansicht (470 von 592 Wohnungen gerade mit Kaltmiete und Fläche).
Wohnung und Miete
So funktioniert die Mietpreisbremse
- Vergleichsmiete ermitteln: Wohnlage (Straßenverzeichnis), Bezugsfertigkeit und Wohnfläche ergeben eine Zeile im Mietspiegel mit unterer Spanne, Mittelwert und oberer Spanne. Eine normal ausgestattete Wohnung liegt um den Mittelwert; Ausstattungsmerkmale (Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung) verschieben sie nach oben oder unten.
- Plus 10 %: Mehr als Vergleichsmiete + 10 % darf bei Neuvermietung nicht verlangt werden.
- Ausnahmen (§ 556e/f BGB): Erstbezug nach dem 1.10.2014, umfassende Modernisierung (Aufwand mindestens ein Drittel eines Neubaus), eine bereits höhere Vormiete – und der Vermieter muss das vor Vertragsschluss unaufgefordert mitteilen, sonst kann er sich nicht darauf berufen.
- Rüge: Wer zu viel zahlt, rügt den Verstoß schriftlich (§ 556g BGB) – ab dann ist nur die zulässige Miete geschuldet, zu viel Gezahltes ab Rüge zurück. Eine Rüge ist kein Kündigungsgrund.
Warum das für die Suche zählt: Genossenschaften und landeseigene Gesellschaften liegen fast immer unter dem Mittelwert – das ist der Grund, warum sich der Alarm auf ihre Angebote lohnt. Steht eine Miete klar über der Obergrenze, heißt das nicht „Finger weg“: Bewerben, einziehen, prüfen, rügen – die Bremse wirkt auch nach Vertragsschluss.
Die Mietspiegel-Werte 2026 im Überblick
Berlinweit liegt das Mittel bei 7,71 €/m² (2024: 7,21 €). Je nach Zeile reicht die Spanne von 5,11 €/m² (Plattenbau 1973–1990 Ost, einfache Lage, ab 100 m²) bis 27,84 €/m² (Neubau 2020–2024, gute Lage, bis 60 m²). Die Tabelle im Rechner zeigt genau die Zeilen, die zu deinen Angaben passen; die vollständige Broschüre und das Straßenverzeichnis gibt es auf mietspiegel.berlin.de.
Häufige Fragen
Welche Miete zählt – kalt oder warm?
Woher weiß ich die Wohnlage?
Was ist mit möblierten Wohnungen?
Gilt die Bremse bei Genossenschaften und Landeseigenen?
Und in Potsdam?
Nicht suchen. Melden lassen.
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Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Einkommensgrenzen, Gebühren und Abläufe ändern sich – verbindlich sind die Angaben der Behörden und Anbieter.