Ratgeber · WBS-Rechner

Bekomme ich einen WBS?
In einer Minute nachgerechnet

Haushalt, Einkommen, Freibeträge – der Rechner ermittelt dein anrechenbares Jahreseinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz und zeigt, welche WBS-Stufe in Berlin oder Potsdam für dich drin ist.

Ob du einen Wohnberechtigungsschein bekommst, entscheidet nicht das Gehalt auf der Abrechnung, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des ganzen Haushalts – nach Pauschalen und Freibeträgen. Dieser Rechner macht genau diese Rechnung nach dem Wohnraumförderungsgesetz und zeigt dir, welche WBS-Stufe für dich in Frage kommt. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

120Wohnungen mit WBS gerade im Bestand
333Wohnungen ausdrücklich ohne WBS
5Berliner Stufen: 100 bis 220

1. Wo willst du wohnen?

2. Wer zieht ein?

3. Einkommen

Freibeträge: Schwerbehinderung, Unterhalt, Kinder mit eigenem Einkommen

So rechnet der Rechner

  1. Jahreseinkommen je Person (§§ 21–22 WoFG): das Bruttoeinkommen der kommenden zwölf Monate. Bei Arbeitnehmern geht die Werbungskostenpauschale von 1.230 € ab, bei Renten 102 €.
  2. Pauschalabzüge (§ 23 WoFG): je 10 % für Lohn-/Einkommensteuer, Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung – aber nur, wenn die Person das jeweils tatsächlich zahlt. Angestellte kommen so auf 30 %, Rentner meist auf 10 %, Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Elterngeld auf 0 %.
  3. Freibeträge (§ 24 WoFG) vom Haushaltseinkommen: 4.500 € je schwerbehinderte Person mit GdB 100 (oder ab 80 und häuslich pflegebedürftig), 2.100 € bei GdB unter 80 und Pflegebedürftigkeit, 4.000 € für junge Ehepaare, 600 € je Kind unter zwölf bei berufstätigen Alleinerziehenden, bis 600 € je Kind zwischen 16 und 24 mit eigenem Einkommen sowie gezahlter gesetzlicher Unterhalt.
  4. Vergleich mit der Grenze (§ 9 WoFG): Die Grundgrenze hängt von der Haushaltsgröße ab; Kinder zählen als Person und erhöhen die Grenze zusätzlich. Die Stufen sind Prozentwerte dieser Grundgrenze.

Die Einkommensgrenzen im Überblick

Berlin rechnet mit der Bundesgrenze aus § 9 Abs. 2 WoFG und hebt sie per Verordnung an: Der reguläre Berliner WBS ist die Stufe 140; die Stufen 160, 180 und 220 gelten für gezielt geförderte (meist neue) Wohnungen, die Stufe 100 für einen Teil der älteren Sozialwohnungen.

Anrechenbares JahreseinkommenWBS 100WBS 140WBS 160WBS 180WBS 220
1 Person12.000 €16.800 €19.200 €21.600 €26.400 €
2 Personen18.000 €25.200 €28.800 €32.400 €39.600 €
jede weitere Person+ 4.100 €+ 5.740 €+ 6.560 €+ 7.380 €+ 9.020 €
je Kind zusätzlich+ 500 €+ 700 €+ 800 €+ 900 €+ 1.100 €

Potsdam und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2024 eigene, höhere Grundgrenzen (Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz): 18.500 € für eine Person, 26.000 € für zwei, je weitere Person 5.800 € und je Kind 2.000 € zusätzlich. Für einen Teil der geförderten Wohnungen – ProPotsdam nennt das „WBS plus 60“ – reichen 160 % dieser Grenze. Der Schein gilt im ganzen Land Brandenburg, ein Berliner Schein nur in Berlin.

Und dann?

Liegt dein Haushalt innerhalb einer Stufe, stell den Antrag – bevor die Wohnung auftaucht, denn geförderte Wohnungen sind oft nach Stunden vergeben, die Bearbeitung dauert Wochen. In Berlin geht das online über service.berlin.de, in Potsdam bei der Sozialen Wohnraumversorgung der Stadtverwaltung (Charlottenstraße 42, WBS@Rathaus.Potsdam.de; rechne dort mit rund 16 Wochen). Wie der Antrag im Einzelnen läuft, steht im Ratgeber „WBS beantragen“.

Bei WohnAlert trägt jede Wohnung, wenn die Quelle es hergibt, die Kennzeichnung „WBS nötig“ oder „ohne WBS“; steht am Inserat eine Stufe („WBS 140 erforderlich“), vergleichst du sie einfach mit deinem Ergebnis.

Häufige Fragen

Zählt das Brutto- oder das Nettoeinkommen?
Weder noch im engeren Sinn: Ausgangspunkt ist das Brutto, davon gehen die Werbungskostenpauschale und pauschal je 10 % für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung ab – nicht die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung. Bei Angestellten landet man so bei etwa 70 % des Bruttos minus 1.230 €.
Welches Einkommen wird zugrunde gelegt – das vergangene oder das kommende?
Das Einkommen der zwölf Monate ab Antragstellung. Wer gerade weniger verdient als im Vorjahr (Elternzeit, Jobwechsel, Rente), rechnet mit dem neuen Stand – die Behörde verlangt dafür Nachweise, etwa die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers.
Zählen Kindergeld, Bürgergeld oder Wohngeld mit?
Kindergeld, Wohngeld und Bürgergeld gehören nicht zum Jahreseinkommen im Sinne des Gesetzes. Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Elterngeld über dem Sockelbetrag dagegen schon – ohne Pauschalabzüge, weil darauf keine Steuern und Beiträge gezahlt werden.
Ich liege knapp über der Stufe 140 – lohnt sich der Antrag trotzdem?
In Berlin ja: Die Stufen 160, 180 und 220 gibt es genau für diese Fälle, und am Inserat steht dann, welche Stufe verlangt wird. Außerdem übersieht man leicht Freibeträge (Kinder, Schwerbehinderung, Unterhalt), die das Ergebnis drücken.
Gilt der Rechner auch für Potsdam?
Ja – mit den Brandenburger Grenzen, die seit 2024 höher liegen als die Berliner Grundstufe. Die Einkommensermittlung (Pauschalen, Freibeträge) ist in beiden Ländern dieselbe, sie folgt dem Bundesgesetz.
Wie genau ist das Ergebnis?
Es ist eine Orientierung nach den gesetzlichen Regeln, keine Entscheidung. Die Behörde prüft Nachweise, einmalige Einkünfte und Sonderfälle (z. B. Einkünfte aus Vermietung oder Kapital) im Detail – wer nah an einer Grenze liegt, sollte den Antrag trotzdem stellen.

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WohnAlert prüft die offiziellen Berliner Anbieter rund um die Uhr und meldet neue Wohnungen kostenlos aufs Handy – mit WBS-Kennzeichnung an jeder Wohnung. Ohne Konto, ohne Werbung.

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Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Einkommensgrenzen, Gebühren und Abläufe ändern sich – verbindlich sind die Angaben der Behörden und Anbieter.